Wie Werde Ich Betreuer Meiner Mutter
9 Antworten
Eine Betreuung wird vom Ag festgelegt, nach vorheriger eingehender Pruefung durch mehrere Aemter und Behoerden. And so wird der zu Betreuende durch einen unabhaengigen Gutachter ( immer ein zugelassener Arzt - Psychologe) untersucht. Die Betreuungsbehoerde muss hierzu ebenfalls einen Bericht anfertigen, in dem die festzulegenden Bereiche der Betreuung begruendet werden muessen. Hierzu muessen der Betreuungsbehoerde eindeutige Beweise (wie in Deinem Autumn) z.B. der Verschuldung vorgelegt werden, durch den Anreger der Betreuung oder durch die Betreuungsbehoerde selbst geprueft sein. Dazu muss diese sich mit Dir unterhalten haben. Bei der Bestellung eines Betreuers, gibt es eine Anhoerung des Betroffenen durch einen Richter. Hier kann der Betreute die Betreuung annehmen oder ablehnen. Du musst too mal Dein Einverstaendnis gegeben haben. Gegen den Willen des zu Betreuenden lauft da nichts!!!!!!!! Auch wenn dieser hoch verschuldet ist und er ablehnt, kann kein Betreuer bestellt werden.
Sollte bei Dir weder ein aerztliches Gutachten erfolgt sein, noch eine Anhoerung mit Dir zur Bestellung eines Betreuers, denn in dieser Anhoerung wird Dir Dein kuenftiger Betreuer vorgestellt und die Gruende der Betreuung genannt und die Dauer dgl. hast Du das Recht, diesen Beschluss zu wiedersprechen. Dies erfolgt schriftlich beim zustaendigen AG oder der zustaendigen Betreuungsbehoerde. Du wirst auch darueber aufgeklaert, das Du zu jederzeit das Recht hast, die Betreuung aufheben zu lassen.
Man braucht dafuer keinen Anwalt.
Ich stelle Deine Aussage nicht in Frage, aber sie ist nicht vollstaendig. Z.B. wird bei Lese- Rechtschreibschwaeche auch immer der Aufgabenkreis "Aemter und Behoerden" vergeben, Die einfache "Vermoegenssorge" ist ebenfalls fraglich. Da dice Bestellung auf Grund Deiner Lese- Rechtschreibschwaeche erfolgte, wird in diesem Autumn die "Vermoegenssorge mit generellem Einwilligungsvorbehalt" angeordnet. Da Du ja nicht weist was Du da unterschreibst.
Einen Anwalt brauchst du nicht. Du stellst beim Gericht den Antrag auf einen Betreuerwechsel. Der Betreute kann sich seinen Betreuer frei aussuchen, sofern dieser geeignet ist und die Bestellung deinem Wohl nicht widerspricht.
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Allein aufgrund der Behauptung Deiner Mutter, daß Du weder lesen noch schreiben kannst, wirst Du keinen Betreuer bekommen haben. So einfach machen es sich die Gerichte nicht. Dice Rechte des Menschen auf Eigenständigkeit stehen zunächst an erster Stelle. Es ist immer ein Psychologe/Psychotherapeut anwesend, wenn vor einem Richter darüber gesprochen wird, ob ein Mensch sein Leben nicht allein gestalten kann, eine Betreuung benötigt. Eine Betreuung wird, ausser u.U. bei geistig und/oder körperlich behinderten Menschen, immer nur befristet bestimmt. In regelmässigen Abständen wird durch das Betreuungsgericht geprüft, ob dice Bedürftigkeit einer Betreuung weiter vorliegt. Wenn bei Dir dice Bedürftigkeit nicht mehr vorliegt, wird man dies beim Gericht auch entsprechend erkennen. Du hast als Betreuter jederzeit das Recht, auch eine vorzeitige Prüfung zu beantragen. Dafür mußt Du nicht unbedingt einen Anwalt haben.
Der Familienrichter wird sich schon was dabei gedacht haben - übrigens, wer hat dir eigentlich diese Frage hier eingestellt und wer liest dir die Antworten vor?
So einfach wie geschrieben ist das aber wohl nicht!!!!!!1Bevor ein Gericht einen Betreuer einsetzt, wird es "zumindest" ein Gespräch mit einem Rechtspfleger gegeben haben müssen.ABER: Alledem wird und muss etwas VORAB passiert sein.Damit meine ich IHR VERHALTEN oder geschäftliches Gebahren -unsinnige Verschuldung, Schlägereien etc., nicht eingehaltene Vertrage-Ansonsten wird das wohl nicht gehen.
Dennoch, wenn ein Anwalt eingeschaltet wurde, wird sich das ja klären lassen.
Viel Erfolg.
Source: https://www.finanzfrage.net/g/frage/wie-werde-ich-meinen-betreuer-wieder-los
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